Im weiteren Bestellvorgang haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Vermessung durch das Landesamt für Vermessung, Geoinformation
und Landentwicklung (LVGL) zu stellen oder eine Bescheinigung zu beantragen. Nach erfolgter Antragsstellung wird sich das LVGL bezüglich der Details (Einreichung erforderlicher Angaben und/oder Unterlagen,
Kostenschätzung, weitere Vorgehensweise) bei Ihnen melden.
Die für die Bescheinigung oder die Vermessung entstehenden Gebühren richten sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis über Gebühren und Auslagen des
LVGL und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm).
Link zum Gebührenverzeichnis